Ev.-Luth. Kirchgemeinde Liebertwolkwitz

Jahreslosung 2024: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." – (1. Korinther Kapitel 16, Vers 14)

Kandidaten zur KV-Wahl

Liebe Gemeindeglieder,

die diesjährige Wahl von Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen findet in unserer Kirchgemeinde am 14.09.2014 im Anschluss an den Gottesdienst im Pfarrhaus- Lutherzimmer, von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Anschließend beginnt die öffentliche Auszählung.

Am Wahltag verhinderte wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 09.09.2014 mündlich oder schriftlich beim Pfarramt in Liebertwolkwitz, Kirchstr. 3, ein Wahlschein zu beantragen. Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder werden eingeladen, sich an dieser Wahl vollzählig zu beteiligen.

Für das Amt eines Kirchenvorstehers/einer Kirchenvorsteherin unserer Kirchgemeinde kandidieren folgende Gemeindeglieder:

Name, Vorname Geb.Jahr Beruf/Tätigkeit Anschrift
Geistert, Holger 1977 Betriebswirt Badergasse 3, 04288 Leipzig
Kermes, Anita 1974 Geschäftsführerin Klenaustr. 12A, 04288 Leipzig
Miseler, Dorothea 1973 Musikpädagogin Kirchstr. 3, 04288 Leipzig
Pertzsch, Christoph 1974 Wirtschaftsinformatiker Hasenweg 23,04463 Großpösna
Schmidt, Roland 1975 Bauingenieur  Fontanestr. 18, 04289 Leipzig
Schneider, Matthias 1967 Betriebswirt Störmthaler Str. 34, 04288 Leipzig

Einsprüche gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten können nur geprüft werden, wenn sie bis zum 28.08.2014 schriftlich und unter Angaben der Gründe beim Kirchenvorstand eingelegt werden.

Die persönliche Vorstellung der Kandidaten erfolgt am 31.08.2014 im Gottesdienst, Beginn um 9.15 Uhr. Dazu werden alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder herzlich eingeladen.

Die Kirchenvorstandswahl am 14.09.2014 erfolgt geheim unter Verwendung einheitlich hergestellter Stimmzettel, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Kandidaten aufgeführt sind. Jeder Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel die Kandidaten seiner Wahl an, höchstens jedoch 5 Namen. Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

  1. Nicht vom Kirchenvorstand hergestellt wurden oder für einen anderen Stimmbezirk gültig ist,
  2. Den Willen des wählenden Gemeindeglieds nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
  3. Einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,
  4. Mehr Kennzeichnungen als zu wählende enthält oder
  5. Keine Kennzeichnung enthält.

Kirchgemeindeglieder, die von der Briefwahl Gebrauch machen, müssen ihren Wahlbrief bis zum Beginn des Wahlvorganges dem Pfarramt zuleiten oder dafür sorgen, dass er während des Wahlvorganges dem Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben wird.

Später eingegangene Wahlbriefe sind ungültig und können deshalb bei der Erstellung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.

Der Kirchenvorstand

Vorbereitung der KV-Wahl

Wir laden weiter zur aufmerksamen Vorbereitung der Wahl des neuen Kirchenvorstandes ein.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass nur diejenigen wahlberechtigt sind, die Kirchgeld zahlen, sofern sie dazu verpflichtet sind. Diese Bedingung ist nicht unsere Idee, sondern Gesetz unserer Landeskirche. Wir haben uns kundig gemacht und es wird von unserer Aufsichtsbehörde folgendes Verfahren favorisiert: auf der Wählerliste, die vom 06. bis 20. Juli 2014 im Pfarramt zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros öffentlich ausliegt, stehen alle die Gemeindeglieder, die zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen
und in der Wählerliste verzeichnet sind. Voraussetzung für Letzteres ist die Zahlung des Kirchgeldes im Jahr 2013.

Bitte prüfen Sie, ob Sie verzeichnet sind und zahlen Sie notfalls bitte das Kirchgeld nach, damit Sie wahlberechtigt werden. Die Wählerliste wird ständig aktualisiert und eine Woche vor der Wahl am 07. September 2014 endgültig geschlossen. Die Wählerliste kann auch am 06. Juli 2014 während des Gemeindefestes eingesehen werden. Um für die Wahl zu kandidieren, muss ein Wahlvorschlag eingereicht werden aus dem Name, Geburtstag, Anschrift und Beruf des Kandidaten/der Kandidatin hervorgeht und der von fünf wahlberechtigen Gemeindegliedern unterschrieben ist. Bestandteil des Wahlvorschlages muss das schriftliche Einverständnis sein, das Gelöbnis als Kirchvorsteher abzulegen. Wahlvorschläge sind bis spätestens 6 Wochen vor dem Wahlsonntag einzureichen (03. August 2014).
Vordrucke für den Wahlvorschlag sind im Gemeindebüro und hier als PDF Datei erhältlich. Der Kirchenvorstand prüft, ob die Kandidaten und Kandidatinnen wählbar sind und stellt eine Kandidatenliste zusammen, die der Kirchgemeinde per Aushang und auf der Webseite bekannt gegeben wird.

Am Sonntag, den 31. August 2014 im Gottesdienst um 09.15 Uhr in der Kirche Liebertwolkwitz stellen sich alle Kandidaten und Kandidatinnen der Gemeinde vor. Anschließend können Sie im Kirchencafe miteinander ins Gespräch kommen.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 14. September 2014, nach dem Gottesdienst von 10.30 Uhr bis 12.00 und am Nachmittag von 15.00 bis 16.00 Uhr statt. Wer verhindert sein sollte, kann vom Recht der Briefwahl Gebrauch machen. Wer diesen Weg bevorzugt, muss bis spätestens 09. September 2014 mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand die Ausstellung eines Wahlscheines beantragen, der dann dem Briefwahlumschag wiederum beizulegen ist.

Zur Briefwahl erhalten Sie:

  • einen Stimmzettel,
  • einen Stimmzettelumschlag,
  • einen Wahlbriefumschlag.

Der bei der Briefwahl ausgefüllte Wahlzettel kommt in den Stimmzettelumschlag, der Wahlberechtigungsschein und der zugeklebte Stimmzettelumschlag kommen in den Wahlbriefumschlag, der ebenfalls zuzukleben ist. Die Wahlbriefe müssen vor der Wahl oder bis Abschluss der Wahl am 14. September 2014 eingereicht werden.

Sie lesen selbst, dass der Vorgang nicht ganz einfach ist. Da die Entscheidungen des Kirchenvorstandes von großer Tragweite sind, muss das Verfahren juristisch einwandfrei abgewickelt werden. Bitte helfen Sie uns dabei.

Schlagen Sie Kandidaten und Kandidatinnen vor! Ergreifen Sie Ihr Recht und nehmen Sie an der Wahl teil!

Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Kirchenvorstand.
Ihr Kirchenvorstand

Informationen zur Wahl

Liebe Kirchgemeindeglieder!

Die Wahl des neuen Kirchenvorstandes im September liegt uns besonders am Herzen. Deshalb informieren wir Sie bis dahin in unseren Kirchennachichten. Wir möchten Sie bitten uns dabei zu unterstützen. Bitte überlegen Sie, ob Sie sich eine Mitarbeit im Kirchenvorstand vorstellen können. Oder : Nehmen Sie Anteil und sprechen Sie Menschen an, die Sie sich im Kirchenvorstand wünschen. Unterstützen Sie sie bei der Entscheidung, sich der Wahl zu stellen. Ebenso bitten wir jetzt schon darum, durch ihre Beteiligung an der Wahl dem neu zu bildenden Kirchenvorstand ihr Interesse an
der künftigen Arbeit für die Gemeinde und Ihr Vertrauen zu zeigen. Sie können mitbestimmen, wer die Gemeinde führt und Ihre Interessen nach außen vertritt.

In unserer Kirchgemeinde sind von den Wahlberechtigten 5 Kirchenvorsteher/ Kirchenvorsteherinnen zu wählen und 2 zu berufen. Die Wahl findet am 14. September 2014 im Anschluss an den Gottesdienst im Pfarrhaus statt. Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum fünften Tag vor dem Wahltag mündlich oder schriftlich ein Wahlschein beim Kirchenvorstand zu beantragen.

Wer ist wahlberechtigt?
Das sind alle, die zu unserer Kirchgemeinde gehören, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die konfirmiert oder als Erwachsene getauft sind und Kirchgeld zahlen. Einsicht in die Wählerliste und Auskünfte über die Wahlberechtigung von Kirchgemeindegliedern werden vom 6. Juli 2014 ( Gottesdienst und Gemeindefest ) bis 20. Juli 2014 im Pfarramt zu den Öffnungszeiten erteilt. Jeder Wahlberechtigte kann dann bis zum 17. August 2014 Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste schriftlich und unter Angabe der Gründe an den Kirchenvorstand richten. Der Kirchenvorstand hat binnen von zwei Wochen darüber zu entscheiden. Die Wählerliste wird eine Woche vor dem Wahltag geschloßen.

Wer kann als Kirchenvorsteher/Kirchenvorsteherin vorgeschlagen werden?
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnangabe unterschrieben sein und bis zum 03. August 2014 im Pfarramt eingereicht werden. Dazu ist im Gemeindebüro und auf unserer Webseite ein Blatt zum einfachen Ausfüllen erhältlich.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an – Ihr Kirchenvorstand

Unsere Kirchenvorstandswahlen 2014

Die Wahlperiode des jetzigen Kirchenvorstandes geht am 1. Advent dieses Jahres zu Ende. Zehn Mitglieder des Kirchenvorstandes, zuletzt noch neun, haben in den vergangenen sechs Jahren über das Wohl und Wehe unserer Kirchgemeinde gewacht. Sie konnten den Wegfall der Pfarrstelle in Liebertwolkwitz nicht verhindern, aber sie haben sich gemüht, den Zusammenhalt der Gemeinde zu bewahren. Die Neubesetzung von Gemeindestellen ist gelungen und die bauliche Erhaltung unserer Gebäude und Anlagen lässt sich sehen.

Nun ist es an der Zeit, einen neuen Kirchenvorstand zu bilden. Es wäre schön, wenn eine jüngere Generation im Kirchenvorstand die Verantwortung für die Kirchgemeinde in den nächsten sechs Jahren übernimmt. Wir sind auf der Suche nach Kirchgemeindemitgliedern, die sich der Verantwortung stellen wollen. Bitte sprechen Sie den Kirchenvorstand an, wenn Sie sich für den Erhalt unserer Gemeinde verantwortlich fühlen – wir erklären Ihnen gerne, was die Aufgaben im einzelnen sind.

Die Wahlen des Kirchenvorstandes für die Wahlperiode 2014 – 2020 finden am Sonntag, den 14. September 2014 statt. Der Kirchenvorstand hat mit einem Ortsgesetz beschlossen, dass der künftige Kirchenvorstand aus acht Mitgliedern bestehen
soll, neben dem Pfarramtsleiter sind das fünf gewählte und zwei berufene Mitglieder.

Ihr Kirchenvorstand