Ev.-Luth. Kirchgemeinde Liebertwolkwitz

Jahreslosung 2024: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." – (1. Korinther Kapitel 16, Vers 14)

Informationen zur Wahl

Liebe Kirchgemeindeglieder!

Die Wahl des neuen Kirchenvorstandes im September liegt uns besonders am Herzen. Deshalb informieren wir Sie bis dahin in unseren Kirchennachichten. Wir möchten Sie bitten uns dabei zu unterstützen. Bitte überlegen Sie, ob Sie sich eine Mitarbeit im Kirchenvorstand vorstellen können. Oder : Nehmen Sie Anteil und sprechen Sie Menschen an, die Sie sich im Kirchenvorstand wünschen. Unterstützen Sie sie bei der Entscheidung, sich der Wahl zu stellen. Ebenso bitten wir jetzt schon darum, durch ihre Beteiligung an der Wahl dem neu zu bildenden Kirchenvorstand ihr Interesse an
der künftigen Arbeit für die Gemeinde und Ihr Vertrauen zu zeigen. Sie können mitbestimmen, wer die Gemeinde führt und Ihre Interessen nach außen vertritt.

In unserer Kirchgemeinde sind von den Wahlberechtigten 5 Kirchenvorsteher/ Kirchenvorsteherinnen zu wählen und 2 zu berufen. Die Wahl findet am 14. September 2014 im Anschluss an den Gottesdienst im Pfarrhaus statt. Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum fünften Tag vor dem Wahltag mündlich oder schriftlich ein Wahlschein beim Kirchenvorstand zu beantragen.

Wer ist wahlberechtigt?
Das sind alle, die zu unserer Kirchgemeinde gehören, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die konfirmiert oder als Erwachsene getauft sind und Kirchgeld zahlen. Einsicht in die Wählerliste und Auskünfte über die Wahlberechtigung von Kirchgemeindegliedern werden vom 6. Juli 2014 ( Gottesdienst und Gemeindefest ) bis 20. Juli 2014 im Pfarramt zu den Öffnungszeiten erteilt. Jeder Wahlberechtigte kann dann bis zum 17. August 2014 Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste schriftlich und unter Angabe der Gründe an den Kirchenvorstand richten. Der Kirchenvorstand hat binnen von zwei Wochen darüber zu entscheiden. Die Wählerliste wird eine Woche vor dem Wahltag geschloßen.

Wer kann als Kirchenvorsteher/Kirchenvorsteherin vorgeschlagen werden?
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnangabe unterschrieben sein und bis zum 03. August 2014 im Pfarramt eingereicht werden. Dazu ist im Gemeindebüro und auf unserer Webseite ein Blatt zum einfachen Ausfüllen erhältlich.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an – Ihr Kirchenvorstand

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