Ev.-Luth. Kirchgemeinde Liebertwolkwitz

Jahreslosung 2024: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." – (1. Korinther Kapitel 16, Vers 14)

Kandidaten zur KV-Wahl

Liebe Gemeindeglieder,

die diesjährige Wahl von Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen findet in unserer Kirchgemeinde am 14.09.2014 im Anschluss an den Gottesdienst im Pfarrhaus- Lutherzimmer, von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Anschließend beginnt die öffentliche Auszählung.

Am Wahltag verhinderte wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 09.09.2014 mündlich oder schriftlich beim Pfarramt in Liebertwolkwitz, Kirchstr. 3, ein Wahlschein zu beantragen. Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder werden eingeladen, sich an dieser Wahl vollzählig zu beteiligen.

Für das Amt eines Kirchenvorstehers/einer Kirchenvorsteherin unserer Kirchgemeinde kandidieren folgende Gemeindeglieder:

Name, Vorname Geb.Jahr Beruf/Tätigkeit Anschrift
Geistert, Holger 1977 Betriebswirt Badergasse 3, 04288 Leipzig
Kermes, Anita 1974 Geschäftsführerin Klenaustr. 12A, 04288 Leipzig
Miseler, Dorothea 1973 Musikpädagogin Kirchstr. 3, 04288 Leipzig
Pertzsch, Christoph 1974 Wirtschaftsinformatiker Hasenweg 23,04463 Großpösna
Schmidt, Roland 1975 Bauingenieur  Fontanestr. 18, 04289 Leipzig
Schneider, Matthias 1967 Betriebswirt Störmthaler Str. 34, 04288 Leipzig

Einsprüche gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten können nur geprüft werden, wenn sie bis zum 28.08.2014 schriftlich und unter Angaben der Gründe beim Kirchenvorstand eingelegt werden.

Die persönliche Vorstellung der Kandidaten erfolgt am 31.08.2014 im Gottesdienst, Beginn um 9.15 Uhr. Dazu werden alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder herzlich eingeladen.

Die Kirchenvorstandswahl am 14.09.2014 erfolgt geheim unter Verwendung einheitlich hergestellter Stimmzettel, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Kandidaten aufgeführt sind. Jeder Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel die Kandidaten seiner Wahl an, höchstens jedoch 5 Namen. Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

  1. Nicht vom Kirchenvorstand hergestellt wurden oder für einen anderen Stimmbezirk gültig ist,
  2. Den Willen des wählenden Gemeindeglieds nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
  3. Einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,
  4. Mehr Kennzeichnungen als zu wählende enthält oder
  5. Keine Kennzeichnung enthält.

Kirchgemeindeglieder, die von der Briefwahl Gebrauch machen, müssen ihren Wahlbrief bis zum Beginn des Wahlvorganges dem Pfarramt zuleiten oder dafür sorgen, dass er während des Wahlvorganges dem Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben wird.

Später eingegangene Wahlbriefe sind ungültig und können deshalb bei der Erstellung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.

Der Kirchenvorstand

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