Ev.-Luth. Kirchgemeinde Liebertwolkwitz

Jahreslosung 2024: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." – (1. Korinther Kapitel 16, Vers 14)

Wahlen zum Kirchenvorstand und Kirchgemeindevertretung 2021

Liebe Gemeinde,

im Frühjahr 2021 werden der Kirchenvorstand des Alesius-Kirchspiels und die Kirchgemeindevertretungen in den 6 Kirchgemeinden durch Wahlen am 7. März und Berufungen für 6 Jahre neu gebildet. Bei der Wahl zum Kirchenvorstand (= KV) und zur Kirchgemeindevertretung (= KGV) wird es zwei Listen geben. Auf der einen Liste stehen die Kandidaten für die KGV, auf der anderen Liste stehen die Kandidaten für den KV des Kirchspiels, diese Kandidaten können auch auf der KGV-Liste stehen. Alle Kandidaten entstammen unserer Kirchgemeinde – zur Wahl steht also niemand, der nicht der Ortsgemeinde angehört.

Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die beiden Kandidaten, die aus unserer Gemeinde in den KV des Kirchspiels gewählt werden, sind automatisch auch Mitglied der KGV. Die Auswahl der anderen KGV-Mitglieder erfolgt gemäß der Stimmzahl.

Für diese Ämter kann jedes Kirchgemeindeglied vorgeschlagen werden bzw. kandidieren, welches die Voraussetzungen erfüllt. Dazu braucht es eine formelle Kandidatur und 5 Unterstützer. Die notwendigen Formblätter gibt es im Pfarramt und hier auf unserer Internetseite: Vorschlag KirchenvorstandVorschlag Kirchgemeindevertretung

Wahlvorschläge können bis spätestens 6 Wochen vor dem allg. Wahltag eingereicht werden, also bis zum 24. Januar 2021.

Zeitplan:

  • Bitte beachten Sie, dass Sie nur in Ihrem Wahlbezirk (= Ihrer Kirchgemeinde) wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt sind alle Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen und in der Wählerliste verzeichnet sind. Auskunft zur Wählerliste erhalten Sie in Ihrem Ortspfarrbüro, Einsprüche gegen Vollständigkeit oder Richtigkeit der Eintragungen in die Liste sind nur bis zum 7. Februar möglich.
  • Die Wählerliste liegt ab dem 2. Januar im jeweiligen Pfarrbüro aus.
  • Am 31. Januar werden die Kandidatenlisten bekanntgegeben – durch Abkündigung im Gottesdienst und durch Aushang. Eine Woche nach Aushang läuft Ihre Einspruchsfrist gegen Kandidaten und/oder Verfahrensweise des Zustandekommens der Listen ab.
  • Am 7. Februar stellen sich die Kandidaten im Anschluss an den Gottesdienst vor.
  • Sie können gern von der Briefwahl Gebrauch machen. Dazu beantragen Sie bitte bis 2. März mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand das Ausstellen eines Wahlscheins. Ihr Wahlschein muss entweder vor der Wahl dem Kirchenvorstand oder am Wahltag vor Ende der Wahlhandlung Ihrem zuständigen Wahlausschussvorsitzenden zugeleitet worden sein.
  • Am 7. März findet die Wahl zum KV und zur KGV im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche Ihres Wahlbezirks (= Kirchgemeinde) statt.

 

Wahl zum Kirchenvorstand

In unserem Kirchspiel wird es 14 Kirchvorsteher und Kirchvorsteherinnen geben:

  • Liebertwolkwitz: 2, beide sind zu wählen
  • Sellerhausen-Volkmarsdorf: 4, von denen 3 zu wählen sind und einer zu berufen ist
  • Paunsdorf: 2, beide sind zu wählen
  • Baalsdorf-Mölkau: 2, von denen einer zu wählen und einer zu berufen ist
  • Engelsdorf-Sommerfeld-Hirschfeld: 2, von denen einer zu wählen und einer zu berufen ist
  • Holzhausen: 2, von denen einer zu wählen und einer zu berufen ist

 

Wahl zur Kirchgemeindevertretung

  • Die Kirchgemeindevertretung der Kirchgemeinde Liebertwolkwitz besteht aus 4 (incl. 2 KV) Mitgliedern. 1 Kirchgemeindevertreter wird gewählt und 1 wird berufen.
  • Die Kirchgemeindevertretung der Kirchgemeinde Baalsdorf-Mölkau besteht aus 12 (incl. 2 KV) Mitgliedern. 6 Kirchgemeindevertreter werden gewählt und 4 werden berufen.
  • Die Kirchgemeindevertretung der Kirchgemeinde Engelsdorf-Sommerfeld-Hirschfeld besteht aus 9 (incl. 2 KV) Mitgliedern. 5 Kirchgemeindevertreter werden gewählt und 2 werden berufen.
  • Die Kirchgemeindevertretung der Kirchgemeinde Holzhausen besteht aus 6 (incl. 2 KV) Mitgliedern. 3 Kirchgemeindevertreter werden gewählt und 1 wird berufen.
  • Die Kirchgemeindevertretung der Kirchgemeinde Paunsdorf besteht aus 5 (incl. 2 KV) Mitgliedern. 2 Kirchgemeindevertreter werden gewählt und 1 wird berufen.
  • Die Kirchgemeindevertretung der Kirchgemeinde Sellerhausen-Volkmarsdorf besteht aus 9 (incl. 4 KV) Mitgliedern. 3 Kirchgemeindevertreter werden gewählt und 2 berufen.

Scheidet ein Mitglied während der Legislatur aus der Kirchgemeindevertretung aus, wird eine Ersatzberufung vorgenommen.

Das Ortsgesetz, welches die Zusammensetzung des KV und der KGV regelt, kann ab Januar 2021 im Pfarramt eingesehen werden und hängt in den Schaukästen aus.

Pfr. Dr. Christian Wedow

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