Ev.-Luth. Kirchgemeinde Liebertwolkwitz

Jahreslosung 2026: „Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!" (Offenbarung 21 Vers 5)

Aktuelle Informationen zur Kirchenvorstandswahl in unserem Kirchspiel

Am Sonntag, 13. September 2026, wählen wir im Ev.-Luth. Alesius-Kirchspiel Leipzig den neuen Kirchenvorstand (KV) und die Kirchgemeindevertretungen (KGV) für die kommenden sechs Jahre.

Vielleicht fragen Sie sich:

Was genau darf ich wählen – und wen?

Das Alesius-Kirchspiel ist in sechs Stimmbezirke aufgeteilt. Jeder Stimmbezirk entspricht einer Kirchgemeinde. Sie wählen ausschließlich in dem Stimmbezirk, zu dem Ihre Kirchgemeinde gehört und wo Sie Gemeindeglied sind.

1. Wahl des Kirchenvorstandes (KV)

Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes. Auf dem KV-Wahlzettel haben Sie insgesamt 9 Stimmen. Diese können Sie entsprechend den Vorgaben auf die Kandidatinnen und Kandidaten aus den einzelnen Kirchgemeinden verteilen. Dabei ist zu beachten, wie viele Personen in den jeweiligen Stimmbezirken für den Kirchenvorstand gewählt werden können.

Sie können Ihre Stimmen also gezielt auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten verteilen. Entscheidend ist, dass die jeweils zulässige Stimmenzahl für die einzelnen Kirchgemeinden eingehalten wird. Pro Kandidatin und Kandidat kann nur eine Stimme abgegeben werden.

2. Wahl der Kirchgemeindevertretung (KGV)

Daneben wählen Sie die Vertreterinnen und Vertreter für Ihre eigene Kirchgemeinde. Die Kirchgemeindevertretung bringt die Anliegen und das kirchliche Leben vor Ort in die gemeinsame Arbeit des Kirchspiels ein.

Für die KGV erhalten Sie nur den Wahlzettel für Ihren eigenen Stimmbezirk. Auf diesem Wahlzettel wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten Ihrer Kirchgemeinde. Wie viele Personen Sie wählen können, ergibt sich aus der jeweiligen Wahlbekanntmachung bzw. der Angabe auf dem Wahlzettel.

 

Wahlvorschläge: Die Kandidat:innenliste (KV und KGV)  können Sie hier einsehen. Diese war vom 1. bis 31. Juli im Pfarramt einzusehen. Auch nach dem Ablauf der Auslegungsfrist kann bis zum 6. September Einsicht in die Wählerliste genommen werden. Die Frist für Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste ist bereits abgelaufen.

 

3.  Wahlorte  im Kirchspiel

  • Liebertwolkwitz: Ort der Wahl ist das Lutherzimmer im Pfarrhaus Liebertwolkwitz, wählen können Sie zwischen 13.30–14 Uhr und 15–16.30 Uhr
  • Holzhausen: Ort der Wahl ist die Kirche Zuckelhausen, wählen können Sie nach der Andacht, die 10:15 Uhr beginnt, bis 12:30 Uhr
  • Sellerhausen-Volkmarsdorf: Ort der Wahl ist die Emmauskirche, wählen können Sie zwischen 11:30–14:00 Uhr
  • Paunsdorf: Ort der Wahl ist der kleine Gemeindesaal Paunsdorf, wählen können Sie zwischen 11:15–13:00 Uhr
  • Baalsdorf-Mölkau: Ort der Wahl ist das Gemeindehaus in Baalsdorf, wählen können Sie 15:30–17:00 Uhr und 18:00–18:30 Uhr
  • Engelsdorf-Sommerfeld-Hirschfeld: Ort der Wahl ist die Kirche Sommerfeld, wählen können Sie zwischen 11 und 12.30 Uhr; Ort der Wahl ist die Kirche Hirschfeld, wählen können Sie zwischen 17 und 18 Uhr

 

4. Wahlberechtigung und Briefwahl

Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen.

Briefwahl: Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Bis zum 8. September muss mündlich im Pfarramt (nicht telefonisch), per Brief oder E-Mail an pfarramt [at] alesius [dot] de ein Wahlschein beantragt werden.

Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchliche Berechtigung besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste (Kirchgemeindegliederverzeichnis) verzeichnet ist.

 

Ihre Stimme zählt: Mit Ihrer Wahl entscheiden Sie mit, wer in den kommenden sechs Jahren Verantwortung übernimmt.

Ihr Pfarrer Christian Wedow

 

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